Allgemeine
Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
Von diesen “ Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.


2. Vertragsabschluss
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Antrag zwei Wochen ab dessen
Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund
des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.


3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne abgrenzbare
Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist zur Deckung ihres Aufwandes berechtigt,
angemessene Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind,
werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur.
Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die
tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 30 Prozent übersteigen,
wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt
als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich
wiederspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus Gründen in der Sphäre des Kunden nicht zur Ausführung
gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung
erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl.
sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
Soweit der Kunde die Durchführung einzelner Projekte und Maßnahmen storniert, die auf der genehmigten
Konzeption basieren, ist er verpflichtet, die Agentur von allen Dritten gegenüber bereits eingegangenen
Verbindlichkeiten freizustellen und der Agentur alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen
Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Die Agentur hat bei
Stornierung durch den Kunden Anspruch auf 50% des im Kostenvoranschlag vereinbarten Betrages.


4. Präsentationen
Die Einladung des Geschäftspartners, eine Präsentation zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten
Leistungsinhalt zu erbringen, der bei erbrachter Leistung einen Anspruch auf angemessene Vergütung
der Präsentation begründet, soweit keine anderwertige schriftliche Vereinbarung besteht.
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest
den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher
Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben
alle Leistungen und die daraus entstehenden Rechte - insbesondere gilt das für die Präsentationsunterlagen
und deren Inhalt - bei der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form
immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in den für Kunden
gestalteten Werbemitteln verwertet, also kein Auftrag erteilt, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten
Ideen und Konzepte anderwertig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Verfielfältigung
oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nich zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberrecht
Alle Leistungen der Agentur und alle Rechte daran einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen,
Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch
einzelne Teile daraus, verbleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsorginale grundsätzlich
bei der Agentur und können von dieser jederzeit - insbesondere bei vorzeitiger Auflösung des
Agenturvertrages - zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (auch nicht zur Verfielfältigung)
zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang (projekt- und medienspzifisch).
Grundlage ist der bei Vertragsabschluss vom Kunden erkennbar gemachte Zweck.
Ohne anderwertige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur
selbst, und nur für die vereinbarte Dauer nutzen.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Ohne die Zustimmung der Agentur dürfen Arbeiten weder im Orginal noch bei der Reproduktion
vom Kunden verändert werden.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden,
an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten
oder Quelldaten, so ist die gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem
Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit ausdrücklicher vorheriger
Zustimmung der Agentur weiterverwendet oder geändert werden.
Über die Rechte verwendeter Materialien Dritter (Illustratoren, Bildagenturen, Fotografen, Programmierer,...)
wird der Kunde informiert und dieser übernimmt mit der Freigabe und Bezahlung die Haftung
gegenüber den Dritten.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ürsprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt
ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Für eine solche steht der Agentur und dem Urheber
eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.


6. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur (insbesonders alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge,
Blaupausen und Farbausdrucke) sind vor dem Produktionstermin vom Kunden zu überprüfen und
freizugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


7. Produktion
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, der Agentur auch ohne deren ausdrückliche Aufforderung
alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und die Agentur
von allen Vorgängen und Umständen in Kenntniss zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages
von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der
Auftragserfüllung bekannt werden.
Für die Fehlerhaftigkeit der überlassenen Informationen und Daten ist der Kunde verantwortlich.
Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen
- unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers - die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
Die Agentur ist berechtigt, Belegexemplare der erstellten Werbemittel zum Zweck der Eigenwerbung
zu verwenden, soweit keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.


8. Zahlung
Die Forderungen der Agentur sind promt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig,
sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von
derzeit 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Agentur.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist die Agentur berechtigt, nach
Erbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes entsprechende Vorschüsse zu verlangen.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Aufträge an Dritte erteilt die Agentur im Namen und für Rechnung des Kunden. Die gestellten
Rechnungen werden von der Agentur auf die Richtigkeit der ausgewiesenen Lieferung oder Leistung
geprüft und zur direkten Bezahlung an den Kunden weitergeleitet.
Die Agentur übernimmt auf besonderen Auftrag des Kunden bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte
den Zahlungsdienst und leitet die Kosten später in Sammelrechnungen an den Kunden weiter.


9. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Leistung durch die Agentur
schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger
Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.


10. Haftung
Für Fehler, die bei der Datenübertragung durch die Post oder elektronischem Wege entstehen und die
für die Agentur im laufenden Betrieb nicht erkennbar sind, übernimmt die Agentur keine Haftung
bzw. Gewährleistung. Dasselbe gilt für die Konsequenzen solcher Übertragungsfehler in der weiteren
Verarbeitung.
Materialien, die der Kunde für Entwurf und Produktion bzw. Umsetzung beistellt, werden nach
bestem Wissen und Gewissen sorgfältig gelesen bzw. überprüft. Die Agentur übernimmt jedoch keine
Haftung für fehlerhaftes Material seitens des Auftraggebers.
Mit der Genehmigung von Entwürfen und der Reinausführung durch den Auftraggeber übernimmt
dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinausführungen entfällt jede Haftung der
Agentur.
Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet
die Agentur nicht.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er zur Weitergabe, Verwendung und Vervielfältigung der benötigten
und von ihm beigestellten Materialien und Unterlagen (Bilder, Grafiken, Texte, u.ä.) berechtigt ist.


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